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Der Versicherungsausweis hat die Grösse einer Kreditkarte und trägt den Anforderungen des Datenschutzes Rechnung. Die Versichertennummer ist völlig anonym, zufällig und wird nur einmal vergeben. Die drei ersten Zahlen bilden den Ländercode (756 für Schweiz). Die Zahlen der 4. bis 12. Stelle sind Zufallszahlen, die 13. Stelle ist eine Prüfziffer.

Zustellung nur noch auf Verlangen

Auf dem Versicherungsausweis AHV/IV sind Name und Vorname, Geburtsdatum und AHV-Nummer der versicherten Person angegeben. Diese Informationen befinden sich auch auf der persönlichen Kranken­versicherungs­karte. Deshalb hat der Bundesrat im Rahmen des Projekts "Administrative Vereinfachung" beschlossen, den automatischen Versand des Versicherungs­ausweises per 1. Januar 2017 einzustellen. Die Versicherten haben aber weiterhin die Möglichkeit, bei Bedarf einen Ausweis bei der Ausgleichskasse zu bestellen.

Die Anmeldung für einen Versicherungs­ausweis ist nur not­wendig für Personen, die keine Schweizerische Kranken­versicherungs­karte besitzen (z.B. bei einem Grenz­gänger).

Muster Versicherungsausweis