Kopfbereich

Hauptbereich

Gemäss dem Bundesgesetz über die Familienzulagen sowie dem kantonalen Familien­zulagen­gesetz haben neben Arbeitnehmenden auch Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige Anspruch auf Kinder- und Aus­bil­dungs­zulagen. 

Seit April 2020 beträgt die Kinderzulage 230 Franken, die Ausbildungszulage 280 Franken pro Monat und Kind.

Der Anspruch auf Kinderzulagen besteht bis zum vollendeten 16. Altersjahr. Besteht bereits vor dem 16. Geburtstag Anspruch auf eine Ausbildungszulage, so wird diese anstelle der Kinderzulage ausgerichtet. Ausserdem wird die Kinderzulage für Kinder zwischen 16 und 20 Jahren entrichtet, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, eine Erwerbstätigkeit auszuüben.

Eine Ausbildungszulage wird ab dem Monat, in dem das Kind eine nachobligatorische Ausbildung beginnt, ausgerichtet: Frühestens jedoch für den Monat, in dem der 15. Geburtstag des Kindes liegt, längstens bis zum Ende des Monats, in dem das Kind das 25. Altersjahr vollendet. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden dauert die obligatorische Schule 8 Jahre, im Kanton St.Gallen und Appenzell Innerrhoden 9 Jahre. Entscheidend ist der Wohnort des Kindes.

Je nach Arbeits- und Familiensituation hat entweder der Vater oder die Mutter Anspruch auf die Familienzulagen. Zur Bestimmung, wer erstanspruchs­berechtigt ist, ist auf verschiedene Faktoren wie etwa das Sorgerecht, den Wohn­­ort des Kindes oder den Erwerbsort der Eltern abzustellen. Wenn Sie nicht sicher sind, welcher Elternteil sich für die Zulagen anmelden kann, geben wir Ihnen gerne Auskunft. Zudem finden Sie in der rechten Spalte einen Link, der Ihnen hilft, die Erst­anspruchs­berech­tigung zu bestimmen.

Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG)

Für landwirtschaftliche Arbeitnehmer, Älpler und Kleinbauern sind die Fa­mi­lien­zu­lagen auf Bundesebene geregelt. Im Bundesgesetz über die Familien­zu­lagen in der Landwirtschaft (FLG) und in den Ausführungserlassen ist der Anspruch fest­gelegt. Unser Merk­blatt orientiert Sie über die aktuellen Eck­werte (Zu­lagen­höhe, Voraussetzungen, Finanzierung, Anmeldung, usw.).