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Nach Eingang der Anmeldung prüft die IV-Stelle, ob die Anspruchsvoraussetzungen zum Bezug von Leistungen der IV erfüllt sind.

Die IV-Stelle holt alle Auskünfte ein, die für die Abklärung des Gesundheitszustandes, der Erwerbssituation oder der Tätigkeit im Aufgabenbereich notwendig sind. Ein interdisziplinäres Team aus Fachpersonen der beruflichen Eingliederung, der Arbeitsvermittlung, der Abklärungsstellen, der Sachbearbeitung sowie Ärzten des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD), usw. wirkt bei der Abklärung und der Entscheidfindung mit. Die IV-Stelle arbeitet mit den anderen betroffenen Sozial- und Privatversicherungen zusammen.

Gutachten

Externe Gutachten werden in Auftrag gegeben, wenn die Aktenlage im IV-Verfahren unklar ist und der Regionale Ärztliche Dienst RAD die Untersuchungen nicht selber durchführen kann.

Das Gutachten nimmt Stellung zu den gesundheitlichen Beeinträchtigungen und ihren Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit. Diese Informationen dienen als Grundlage für die Prüfung des Anspruchs auf Rentenleistungen. Das Gutachten muss neben medizinischen auch rechtliche Kriterien erfüllen, damit es verwendet werden kann.

Die IV-Stelle AR arbeitet mit Gutachterinnen und Gutachter aus unterschiedlichen Fachrichtungen zusammen. Es gelten für alle Gutachten die gleichen Qualitätskriterien.