Die AHV/IV-Renten steigen per 1. Januar 2021
Die AHV/IV-Renten werden der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. Oktober 2020 beschlossen. Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1'185 auf 1'195 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2'370 auf 2'390 Franken (Beträge bei voller Beitragsdauer).
Dies hat auch Auswirkungen auf die AHV-Beiträge. Die Mindestbeiträge der Selbständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO werden von 496 auf 503 Franken pro Jahr erhöht; der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV von 950 auf 958 Franken.
Familienzulagen 2021
Der FAK-Beitragssatz bleibt 2021 unverändert, d.h. 1,6 Prozent für Arbeitgebende und für Selbständigerwerbende.
Auszahlung AHV/IV-Leistungen und Ergänzungsleistungen
Die Hauptauszahlung der monatlichen Leistungen erfolgt am 5. Arbeitstag
(nicht als Arbeitstage gelten Samstage, Sonntage und allgemeine Feiertage).
Auszahlungstermine 2021:
- Freitag, 8. Januar 2021
- Freitag, 5. Februar 2021
- Freitag, 5. März 2021
- Freitag, 9. April 2021
- Freitag, 7. Mai 2021
- Montag, 7. Juni 2021
- Mittwoch, 7. Juli 2021
- Freitag, 6. August 2021
- Dienstag, 7. September 2021
- Donnerstag, 7. Oktober 2021
- Freitag, 5. November 2021
- Dienstag, 7. Dezember 2021