Einführung Betreuungsentschädigung ab 1.7.2021
Erwerbstätige Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes unterbrechen müssen, haben neu Anspruch auf eine 14-wöchige Betreuungsentschädigung.
01. Juli 2021