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Einführung Betreuungsentschädigung ab 1.7.2021

01. Juli 2021

Erwerbstätige Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes unterbrechen müssen, haben neu Anspruch auf eine 14-wöchige Betreuungsentschädigung.

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