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Einführung Betreuungsentschädigung ab 1.7.2021
01. Juli 2021
Erwerbstätige Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes unterbrechen müssen, haben neu Anspruch auf eine 14-wöchige Betreuungsentschädigung.
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