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Selbstständigerwerbende: Zinsabzug auf investiertes Eigenkapital 2021

13. Januar 2022

Für das Jahr 2021 entfällt der vom Einkommen abzuziehende Zins des im Betrieb investierten Eigenkapitals von Selbstständigerwerbenden.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen informiert in der Mitteilung Nr. 447 über den Zinsabzug auf dem investierten Eigenkapital für das Jahr 2021.

Für das Jahr 2021 entfällt der vom Einkommen abzuziehende Zins des im Betrieb investierten Eigenkapitals von Selbstständigerwerbenden.

Nachfolgend finden Sie den Link auf die komplette Medienmitteilung des BSV:

Mitteilung Nr. 447 (AHV-Mitteilungen (admin.ch))

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