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Ab 01.07.2021 haben erwerbstätige Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes unterbrechen müssen, Anspruch auf eine 14-wöchige Betreuungsentschädigung. Der Urlaub kann innerhalb von 18 Monaten am Stück oder tageweise bezogen und zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Die Betreuungsentschädigung beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, welches vor dem Entschädigungsanspruch erzielt wurde. Sie wird nachschüssig pro bezogenen Anspruchsmonat ausbezahlt.

Die Betreuungsentschädigung muss mit dem offiziellen Anmeldeformular angemeldet und bei jener Ausgleichskasse eingereicht werden, bei der zuletzt Beiträge abgerechnet worden sind. Für die Folgemonate gilt es ebenfalls das offizielle Formular zu verwenden.