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Um was geht es?

Der Kanton Appenzell Ausserrhoden erhält ein Kinderbetreuungsgesetz (KibeG). Eltern erhalten Beiträge, wenn sie ihre Kinder in einer Kindertagesstätte, in einer Tagesfamilie oder in einem schulergänzenden Angebot betreuen lassen. Die Beiträge werden vom Kanton und den Wohnsitzgemeinden finanziert. Die Eltern müssen gewisse Voraussetzungen erfüllen, damit sie Beiträge erhalten. Die Voraussetzungen zum Erhalt von Beiträgen - sowie die Modalitäten der Auszahlung - sind im Kinderbetreuungsgesetz und in der entsprechenden Verordnung festgelegt.

Ab wann und wo können Gesuche gestellt werden?

Das Kinderbetreuungsgesetz tritt am 1. Juni 2023 in Kraft. Das heisst, ab 1. Juni 2023 können Gesuche gestellt werden. Damit Eltern für den Juni 2023 Beiträge erhalten, müssen sie das Gesuch bis spätestens Ende Juni 2023 bei den Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden einreichen. Das Gesuch kann online oder in Papierform erfasst werden. Ab 1. Juni 2023 ist das Portal, auf welchem die Gesuche online erfasst werden können, aufgeschaltet. Auf dem Portal werden ausserdem weitere Informationen zur Verfügung stehen. Auch das Formular für die Einreichung in Papierform ist ab 1. Juni 2023 verfügbar.

Wer erhält Beiträge?

Beiträge erhalten Erziehungsberechtige für Kinder, die in ihrer Obhut sind. Die Kinder müssen mindestens drei Monate alt sein. Nach Abschluss der Primarschule werden keine Beiträge mehr ausgerichtet. Die Betreuung muss durch eine anerkannte Institution erfolgen (das heisst für eine Kita, dass sie über eine Bewilligung verfügt oder für eine Tagesfamilie, dass sie über eine Fachorganisation abrechnet).

Die gesuchstellenden Eltern müssen Wohnsitz in Appenzell Ausserrhoden haben und mindestens 20 % erwerbstätig sein. Wohnen die Eltern zusammen, müssen sie zusammen mindestens 120 % erwerbstätig sein. Je nach Beschäftigungsgrad erhalten die Eltern Beiträge pro Jahr und Kind für eine maximale Anzahl Betreuungsstunden (siehe Anhang des Kinderbetreuungsgesetzes). In besonderen Fällen gibt es auch für Personen, die nicht erwerbstätig sind, Beiträge.

Wie hoch ist der Beitrag?

Die Höhe des Beitrags hängt von den finanziellen Verhältnissen der Eltern ab. Je nach Höhe des massgebenden Einkommens wird ein Anteil der Kosten übernommen. Die finanziellen Verhältnisse müssen im Gesuch offengelegt werden.

Falls Sie Fragen haben, richten Sie diese schriftlich an kibeg(at)sovar.ch