Umrechnung von Nettolöhnen

Werden Nettolöhne ausbezahlt, sind diese zur Abrechnung der AHV/IV/EO/ALV-Beiträge in Bruttolöhne umzurechnen. Werden neben den vollen AHV/IV/EO/ALV-Beiträgen auch der BVG-Arbeitnehmeranteil und/oder die Steuern des Arbeitnehmenden vom Arbeitgeber übernommen, so sind die entsprechenden Beträge vor der Umrechnung zum Nettolohn hinzuzurechnen.

Geschätzte Versicherte
Geschätzte Kundinnen und Kunden

Die Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden bleiben am Freitag, 14. August 2026, geschlossen.

Ab Montag, 17. August 2026, sind wir gerne wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie im Einsatz.