Prämienverbilligung (IPV)

Beiträge an die Krankenkassenprämie für Personen mit wenig Einkommen und für Familien.

Prämienverbilligung 2026

Die Einreichefrist für die Prämienverbilligung 2026 ist am 31. März 2026 abgelaufen. Es können keine Anträge mehr eingereicht werden.

Die Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Die Bearbeitung kann zwei bis drei Monate dauern. Wir bitten Sie um etwas Geduld. Unvollständig eingereichte Anträge werden erst bearbeitet, sobald die fehlenden Unterlagen vollständig nachgereicht wurden.

Weitere Informationen zur Anspruchsberechtigung und Prämienhöhe können Sie dem nachfolgenden Merkblatt entnehmen.

Individuelle Prämienverbilligung in der Krankenversicherung

Die Krankenkassen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen und das Vermögen. Dies kann zu einer grossen finanziellen Belastung führen. Hier können Prämienverbilligungen helfen.

Zuzug aus dem Ausland

Personen, die aus dem Ausland zugezogen sind, können ab dem Monat Anspruch auf eine Prämienverbilligung geltend machen, in dem sie ihren Antrag im laufenden Antragsjahr eingereicht haben (Verordnung zum KVG, Art. 6 Abs. 1 lit. b).