Krankenversicherung (KVG)

Die obligatorische Krankenversicherung soll der ganzen Bevölkerung eine angemessene Behandlung bei Krankheit und Unfall gewährleisten.

Nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) ist in der Schweiz die Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) für die gesamte Wohnbevölkerung obligatorisch. Dieser gesetzlichen Pflicht ist innerhalb von drei Monaten nach Wohnsitznahme oder Geburt nachzukommen. In Ausnahmefällen ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich. Beachten Sie bitte das AHV/IV-Merkblatt 6.07.

Bei der Koordination der Systeme der sozialen Sicherheit zwischen einzelnen Staaten beachten Sie bitte die Rubrik Internationales. Die Koordinationsregeln sind vor einer allfälligen Befreiung der Krankenversicherungspflicht abzuklären.

Geschätzte Versicherte
Geschätzte Kundinnen und Kunden

Unsere Büros bleiben von Mittwoch, 24. Dezember 2025, bis und mit Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen.

Ab Montag, 5. Januar 2026, sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie da.

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!