Beiträge abrechnen

Pflichten der Unternehmen gegenüber der AHV

Beitragspflicht

Arbeitgebende entrichten gegenüber der Ausgleichskasse die vollen Beiträge der AHV-pflichtigen Lohnsumme. Dabei ziehen sie die Hälfte der AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge vom Lohn der Mitarbeitenden ab.

Mehr zur Beitragspflicht

Lohnsummenmeldung

Arbeitgebende rechnen monatlich oder quartalsweise Akontobeiträge auf den ausbezahlten Lohnsummen mit der Ausgleichskasse ab. Die definitive Abrechnung der ausbezahlten Lohnsumme muss bis zum 30. Januar des Folgejahres mittels detaillierter Abrechnung der Ausgleichskasse deklariert werden.

Meldung der Neueintritte

Arbeitgebende müssen der Ausgleichskasse für jeden neuen Arbeitnehmer und jede neue Arbeitnehmerin, welche noch keine Versicherungsnummer haben, innerhalb eines Monats nach Stellenantritt die Anmeldung für einen Versicherungsausweis zustellen.

Mehr zum Versicherungsausweis

Geschätzte Versicherte
Geschätzte Kundinnen und Kunden

Unsere Büros bleiben von Mittwoch, 24. Dezember 2025, bis und mit Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen.

Ab Montag, 5. Januar 2026, sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie da.

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!