Entschädigung für den anderen Elternteil (EAE)

Nach der Geburt eines Kindes haben der Vater oder die Ehefrau der Mutter Anspruch auf eine Entschädigung.

Die Vaterschaftsentschädigung wurde am 1. Januar 2021 eingeführt. Durch die Einführung der Ehe für alle per 1. Juli 2022 änderte sich der Name. Auch die Ehefrau der Mutter hat Anspruch auf die Vaterschaftsentschädigung. Daher heisst diese neu Entschädigung für den anderen Elternteil. Die Entschädigung wird als Taggeld ausgerichtet, längstens für 14 Tage. Sie kann zusammenhängend oder in Einzeltagen bezogen werden, innerhalb der ersten sechs Monate nach der Geburt des Kindes.

Geschätzte Versicherte
Geschätzte Kundinnen und Kunden

Unsere Büros bleiben von Mittwoch, 24. Dezember 2025, bis und mit Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen.

Ab Montag, 5. Januar 2026, sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie da.

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!