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Erwerbstätige Eltern, die ein Kind unter 4 Jahren zur Adoption aufnehmen, haben ab 1. Januar 2023 im ersten Jahr nach Aufnahme des Kindes Anspruch auf 14 Tage bezahlten Urlaub.

Der Adoptionsurlaub erleichtert berufstätigen Eltern und Kindern unter 4 Jahren, sich an die neue familiäre Situation zu gewöhnen.

Als Entschädigung für den Erwerbsausfall erhalten die Eltern bis zu 14 Taggelder in Höhe von 80% des durchschnittlichen AHV-pflichtigen Einkommens vor der Unterbrechung, höchstens CHF 220 pro Tag.

Für die Adoptionsentschädigung ist gesamtschweizerisch die Eidgenössische Ausgleichskasse (EAK), Schwarztorstrasse 59, 3003 Bern, zuständig (Telefon 058 462 64 25). Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt und auf der Website der EAK entnehmen.