Entsendungen

Wenn Sie Mitarbeitende vorübergehend entsenden, bleiben diese weiterhin dem schweizerischen Sozialversicherungsrecht unterstellt.

Die Entsendungsbescheinigung der Ausgleichskasse gilt bei einer vorübergehenden Beschäftigung in der EU/EFTA für maximal zwei Jahre.

Geschätzte Versicherte
Geschätzte Kundinnen und Kunden

Unsere Büros bleiben von Mittwoch, 24. Dezember 2025, bis und mit Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen.

Ab Montag, 5. Januar 2026, sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie da.

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!