Hauptbereich
Personen in Ausbildung und Studierende gelten als Nichterwerbstätige und entrichten ihre Beiträge an die Ausgleichskasse am Sitz der Lehranstalt.
Ausbildungszulagen
Während der Ausbildung resp. dem Studium können für Jugendliche von 15 bis 25 Jahren allenfalls Ausbildungszulagen bezahlt werden. Die Anmeldung erfolgt über die Arbeitgebenden, bei Nichterwerbstätigen und Selbständigerwerbenden sowie für Personen in der Landwirtschaft direkt bei der zuständigen Ausgleichskasse. In den Merkblättern rechts finden Sie weitere Informationen.
Kinder- und Waisenrenten
AHV und IV zahlen für 18- bis 25-jährige Jugendliche in Ausbildung Kinder- oder Waisenrenten aus. Die Kinderrente wird zusätzlich zur Altersrente von rentenberechtigten Personen gewährt. Anspruch auf Waisenrente haben Kinder nach dem Tode der Mutter oder des Vaters. Sind beide Elternteile verstorben, werden zwei Waisenrenten ausgerichtet.
Erwerbsersatz (EO)
Während Militär-, Zivilschutz- oder Zivildiensten haben auch Personen in Ausbildung Anspruch auf Erwerbsersatz.
Ergänzungsleistungen
Wenn eine Kinder- oder Waisenrente ausgerichtet wird und diese nicht die minimalen Lebenskosten deckt, kann unter gewissen Voraussetzungen eine Ergänzungsleistung zur AHV oder IV ausgerichtet werden.
Prämienverbilligung
In der Schweiz obligatorisch krankenversicherte Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf Prämienverbilligungen (IPV).
Meldung / Anmeldung Invalidenversicherung
Bei versicherten Personen, die gesundheitlich bei der Hausarbeit oder Ausbildung eingeschränkt sind, kann ein Anspruch auf Leistungen der IV entstehen. Je nach Lebenssituation, Art der gesundheitlichen Probleme und der individuellen Bedürfnisse der versicherten Person, zieht die IV-Stelle bestimmte Massnahmen in Betracht.