Digitalisierung der EO-Anmeldung ab 2026

Ab dem 1. Februar 2026 wird die Anmeldung für Erwerbsersatzleistungen (EO) schrittweise digitalisiert. Den Anfang macht die Dienstorganisation «Jugend + Sport».

Dienstleistende müssen ihre EO-Anmeldung künftig digital über das neue EO-Portal einreichen – die heutige Anmeldung auf Papier entfällt.

Für Arbeitgebende bedeutet das: Die notwendigen Lohndaten werden direkt über das neue System abgefragt. Dies reduziert den administrativen Aufwand und beschleunigt die Abwicklung.

Weitere Informationen finden Sie im untenstehenden Merkblatt oder auf der Website der Informationsstelle AHV/IV.