Höhere AHV/IV-Renten und Mindestbeiträge ab 1. Januar 2027

Der Bundesrat hat am 2. Oktober 2026 beschlossen, die AHV/IV-Renten auf den 1. Januar 2027 an die Lohn- und Preisentwicklung anzupassen. Die Renten steigen um rund 1,6 Prozent. Gleichzeitig werden die Mindestbeiträge sowie weitere Grenzbeträge in der AHV/IV/EO, bei den Ergänzungsleistungen und in der beruflichen Vorsorge angepasst.

Renten
Die minimale AHV/IV-Rente steigt von CHF 1'260 auf CHF 1'280 pro Monat, die Maximalrente von CHF 2'520 auf CHF 2'560. Für Ehepaare beträgt die plafonierte Rente neu höchstens CHF 3'840. Diese Beträge gelten bei vollständiger Beitragsdauer. Die Anpassung erfolgt automatisch – Rentenbeziehende müssen nichts unternehmen.

Beiträge

Der Mindestbeitrag für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige an AHV/IV/EO steigt von CHF 530 auf CHF 541 pro Jahr. In der freiwilligen AHV/IV beträgt er neu CHF 1'030 (bisher CHF 1'010). Die sinkende Beitragsskala für Selbständigerwerbende gilt neu für Einkommen zwischen CHF 10'300 und CHF 61'500.

Ergänzungsleistungen

Der Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf steigt für Alleinstehende von CHF 20'670 auf CHF 21'000 pro Jahr, für Ehepaare von CHF 31'005 auf CHF 31'500.

Berufliche Vorsorge und Säule 3a

Die Eintrittsschwelle in die obligatorische berufliche Vorsorge steigt auf CHF 23'040, der Koordinationsabzug auf CHF 26'880. Der maximale Steuerabzug in der Säule 3a beträgt neu CHF 7'373 mit beziehungsweise CHF 36'864 ohne Pensionskasse.

Auch die Hilflosenentschädigungen und der Assistenzbeitrag werden per 1. Januar 2027 erhöht. Sämtliche Beträge finden Sie im Hintergrunddokument des Bundesamts für Sozialversicherungen BSV.