Rückverteilung der CO2-Abgabe erst 2026

Aufgrund von Anpassungen in der CO₂-Gesetzgebung verschiebt sich die Rückverteilung an die Wirtschaft.

Geschätzte Kundinnen und Kunden

Aufgrund von Anpassungen in der CO₂-Gesetzgebung verschiebt sich die Rückverteilung an die Wirtschaft: Die Rückverteilung 2025 wird nicht im Jahr 2025 ausbezahlt, sondern zusammen mit der Rückverteilung 2026 im Jahr 2026 erfolgen. Als Grundlage für die Rückverteilung der Jahre 2025 und 2026 dient die ALV1-Lohnsumme des Jahres 2024.

Weitere Informationen finden Sie auf der unten verlinkten Webseite des Bundesamtes für Umwelt (BAFU).