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Die provisorische Rentenberechnung ist geeignet für:

  • ledige Personen oder in 1. Ehe verheiratete Personen, sowie Geschiedene, deren Einkommen während der Ehe bereits durch eine Ausgleichskasse gesplittet worden ist.

Falls Sie eine genauere Rentenvorausberechnung wünschen, können Sie diese schriftlich bei Ihrer Ausgleichskasse verlangen.

Das Antragsformular für eine Rentenvorausberechnung kann an dieser Stelle heruntergeladen oder bei den Ausgleichskassen und ihren Zweigstellen bezogen werden.

Personen, welche bereits eine IV-Rente beziehen, haben nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters mindestens Anspruch auf 1/1 der bisherigen IV-Rente (Beispiel: Ein Bezüger mit 1/4 Rente à 500 Franken wird 2000 Franken erhalten).

Weitere Informationen über eine Rentenvorausberechnung, können Sie dem Merkblatt 3.06 Rentenvorausberechnung entnehmen.
Für Informationen über die Berechnung der Altersrenten empfehlen wir Ihnen das Merkblatt 3.01 Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV.

Wir danken für die Kenntnisnahme

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