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Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist der bedeutendste Zweig des schweize­rischen Sozialversicherungssystems. Ihre Aufgabe ist es, einen Teil des Erwerbseinkommens zu ersetzen, das wegen Alter oder Tod zurückgeht oder dahinfällt.

Grundsätzlich ist jede Person, die in der Schweiz ihren Wohnsitz hat oder hier eine Erwerbstätigkeit ausübt, bei der AHV obligatorisch versichert und damit beitragspflichtig. Abweichende Regeln können sich aus dem EU-Recht oder aus Sozial­versicherungs­abkommen ergeben.

Weitere Informationen zu den AHV-Beiträgen finden Sie in den einzelnen Teilbereichen.