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Die Ausgleichskasse führt für jede beitragspflichtige Person ein Individuelles Konto. Darauf werden die Jahreseinkommen, auf welche Beiträge geleistet werden, eingetragen.

Bei Nichterwerbstätigen und Selbständigerwerbenden werden die den Beiträgen entsprechenden Einkommen eingetragen.

Bei Arbeitnehmenden melden die Arbeitgebenden jeweils Ende Jahr, wie sich die bezahlten Beiträge auf die einzelnen Arbeitnehmenden verteilen.

Sind Versicherte für verschiedene Arbeitgebende tätig, welche die Beiträge bei unterschiedlichen Ausgleichskassen abliefern, führt jede dieser Kassen ein Individuelles Konto.

Wer überprüfen will, ob die Arbeitgebenden die vom Lohn abgezogenen Beiträge wirklich mit der Ausgleichskasse abgerechnet haben, oder ob die Beitragsdauer lückenlos ist, kann bei der Ausgleichskasse einen Kontoauszug verlangen. Dieser wird kostenlos ausgestellt.

InfoRegister: Meine kontoführenden Kassen

Das InfoRegister ist für die Versicherten der AHV/IV bestimmt. Damit haben Sie die Möglichkeit, durch Eingabe Ihrer 13-stelligen AHV-Nummer (welche auf dem Versicherungsausweis ersichtlich ist) sowie Ihrem Geburtsdatum dieje­nigen AHV-Ausgleichskassen mit Adressen anzeigen zu lassen, welche unter Ihrem Namen ein individuelles Konto führen.