Kopfbereich

Hauptbereich

Die Invalidenversicherung (IV) ist ein wichtiges Element unseres Systems der Sozialen Sicherheit. Ihr Ziel ist es, die wirtschaftlichen Folgen einer gesundheitlich bedingten Einschränkung der Erwerbsfähigkeit zu vermindern oder zu beseitigen.

Die individuellen Leistungen bestehen aus

  • Eingliederungsmassnahmen (medizinische Massnahmen, Behandlung angeborener Leiden, Massnahmen beruflicher Art wie Berufsberatung, Ausbildung, Umschulung, Arbeitsversuchen und Arbeitsvermittlung sowie Abgabe von Hilfsmitteln) und
  • aus Geldleistungen (IV-Renten, Hilflosenentschädigung, Taggelder).