Kopfbereich

Hauptbereich

Der Assistenzbeitrag hat zum Ziel, Bezügerinnen und Bezügern einer Hilflosenentschädigung, welche auf regelmässige Hilfe angewiesen sind, vermehrt ein selbstbestimmtes Leben zu Hause zu ermöglichen. Der Assistenzbeitrag ergänzt die Hilflosenentschädigung und die Hilfe von Angehörigen. Die betroffenen Personen schliessen einen Arbeitsvertrag mit der Assistenzperson ab. Der Assistenzbeitrag wird aufgrund des regelmässigen zeitlichen Hilfebedarfs der versicherten Person festgelegt. Für die Berechnung wird die Zeit abgezogen, die bereits über andere Leistungen gedeckt ist (Hilflosenentschädigung, Intensivpflegezuschlag für minderjährige Versicherte, Grundpflege gemäss KVG, usw.).

Die Fachpersonen der IV-Stelle klären im Einzelfall den notwendigen Hilfebedarf ab. Der Anspruch kann bei der IV-Stelle des Wohnortes geltend gemacht werden.

Da sich mit dem Assistenzbeitrag umfangreiche Fragen arbeitsvertragsrechtlicher und organisatorischer Natur stellen können, besteht zudem Anspruch auf Beratung und Begleitung durch Fachstellen.