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Versicherte Personen haben Anspruch auf die vom Bundesamt für Sozialversicherungen anerkannten Hilfsmittel der Invalidenversicherung, welche sie benötigen, um

  • weiterhin ihrer Erwerbstätigkeit nachzugehen
  • in ihrem bisherigen Aufgabenbereich (z. B. Haushalt) tätig bleiben zu können
  • ihre Aus- und Weiterbildung oder Schulung zu absolvieren
  • ihren privaten Alltag unabhängig zu bewältigen

Der Anspruch auf Hilfsmittel bleibt bestehen, wenn das AHV-Rentenalter erreicht wird. Altersrentenbezüger und -bezügerinnen haben zudem Anspruch auf bestimmte Hilfsmittel, auch wenn sie vor Eintritt des AHV-Rentenalters keine Hilfsmittel bezogen haben.

Der Anspruch kann geltend gemacht werden, indem versicherte Personen bei der IV-Stelle ihres Wohnsitzkantons das Anmeldeformular für Hilfsmittel einreichen.

Zur Info

Die SOVAR bleiben am Dienstag, 19. Dezember 2023, aufgrund einer internen Weiterbildung, ab 11.30 Uhr geschlossen.
 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.