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343 Ergebnisse für

  • Dienstleistungen

    Informationen zu den einzelnen Sozialversicherungen, für die wir zuständig sind.

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  • Mein Anliegen

    Im Laufe eines Lebens ändern sich die Leistungsansprüche und Pflichten im Sozialversicherungsbereich – und damit auch die Fragestellungen.

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    Mit unserem Online-Schalter stellen wir Ihnen umfassende Informationen, Formulare und Online-Rechner zu unseren Dienstleistungen zur Verfügung.

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  • AHV - Beiträge

    Erwerbstätige, Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige zahlen unterschiedliche Beiträge an die AHV.

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    • AHV - Beiträge

  • AHV - Leistungen

    Nach Erreichen des Referenzalters von 65 Jahren, bei einem Todesfall und bei Einschränkungen im Alltag richtet die AHV Leistungen aus.

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  • IV - Prävention und berufliche Eingliederung

    Massnahmen, welche eine rasche und erfolgreiche Eingliederung unterstützen

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    • IV - Prävention und berufliche Eingliederung

  • IV - Rentenleistungen / Hilfe im Alltag

    Wird eine Person aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig oder hilflos im Alltag, kann die IV Leistungen sprechen.

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    • IV - Rentenleistungen / Hilfe im Alltag

  • Militär / Zivilschutz (EO)

    Ersatzeinkommen während einem Militärdienst, einem Zivildienst oder im Zivilschutz

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    • Militär / Zivilschutz (EO)

  • Ergänzungsleistungen (EL)

    Ergänzungsleistungen unterstützen Personen, welche trotz einer AHV- / IV-Rente zu wenig Einkommen haben.

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  • Betreuungsentschädigung (BUE)

    Eltern haben Anspruch auf Urlaub, wenn ihr Kind schwer erkrankt oder verunfallt.

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  • Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL)

    Ältere ausgesteuerte Arbeitslose mit kleinem Einkommen können Überbrückungsleistungen beantragen.

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  • Individuelles Konto

    Für jede beitragspflichtige Person führt die Ausgleichskasse ein Individuelles Konto.

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  • Lohnbeiträge

    Die Beiträge der Arbeitnehmenden werden über die Arbeitgebenden abgerechnet.

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  • Vereinfachte Abrechnung

    Arbeitgebende können die Sozialversicherungsbeiträge sowie die Steuern über die Ausgleichskasse abrechnen.

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  • Selbständigerwerbende

    Voraussetzungen für die Selbständigkeit und Abrechnung der Beiträge.

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  • Nichterwerbstätige

    Wer nicht arbeitet und das Referenzalter noch nicht errreicht hat, muss Beiträge bei der AHV abrechnen.

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  • Freiwillige Versicherung

    Möglichkeit der Weiterversicherung in der AHV

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    Jede Person hat eine individuelle AHV-Nummer.

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    Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden

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