Hauptbereich
Die stetig steigende Mobilität der Erwerbstätigen hat auch Auswirkungen auf die Sozialversicherungen. Für eine bessere Koordination und somit für ein lückenloses Sozialnetz hat die Schweiz internationale Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Die bedeutendsten Abkommen sind diejenigen mit den EU- und den EFTA-Staaten.
Die wichtigsten Informationen und Formulare haben wir hier für Sie zusammengefasst. Detaillierte Auskünfte sowie eine Liste der geltenden Sozialversicherungsabkommen erhalten Sie auf der Website des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV).
Arbeitnehmende sowie Selbständigerwerbende, welche einer oder mehreren Tätigkeiten im Ausland nachgehen, werden ersucht, sich mit ihrer Ausgleichskasse in Verbindung zu setzen, damit die Unterstellung geprüft werden kann. Um die Beurteilung bei Mehrfachtätigkeit zu erleichtern, steht ein Hilfsformular zur Verfügung.
Grundsatz
Mit allen abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommen soll erreicht werden, dass ein Versicherter trotz Mehrfachtätigkeit in verschiedenen Staaten nur in einem Mitgliedstaat versichert ist. Grundsätzlich ist dies jeweils der Staat, in welchem die Erwerbstätigkeit ausgeübt wird (Erwerbsortprinzip).
Die anwendbaren Bestimmungen ergeben sich aus den persönlichen Verhältnissen:
- Nationalität
- Wohnsitz
- Arbeitsort
- Art und Dauer der Tätigkeit (selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit, Spezialkategorie)
- Sitz des Arbeitgebers