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Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) - Höhere Nebenkosten wegen steigenden Energiekosten

16. September 2022

Die steigenden Energiekosten führen zu höheren Nebenkosten - Ihr Handlungsbedarf

Die Preise für Öl und Gas sind in den letzten Monaten gestiegen. Wahrscheinlich werden deshalb die Heizkosten in diesem Winter höher ausfallen. Wir berechnen bei Personen, die in Mietwohnungen leben, die Ergänzungsleistungen mit den Nebenkosten gemäss Mietvertrag.

Die Vermietenden erstellen normalerweise einmal im Jahr eine Schlussabrechnung für die Nebenkosten. Sind die effektiven Nebenkosten höher, stellen sie die Differenz in Rechnung. Diese Rechnung wird nicht durch die Ergänzungsleistungen bezahlt. Um solche Nachzahlungen zu verhindern, können die monatlichen Nebenkosten (Akonto) erhöht werden.

Idealerweise sind die monatlichen Nebenkosten in etwa so hoch wie die effektiven Nebenkosten. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Nebenkosten mit dem Vermieter zu prüfen und allenfalls anpassen zu lassen. Anschliessend können Sie uns die Mietvertragsänderung oder eine Bestätigung des Vermieters schicken. Die Anpassung erfolgt ab demjenigen Monat, in dem die Mietvertragsänderung bei uns eingeht.

Bitte beachten Sie jedoch, dass für den Mietzins inkl. Nebenkosten gewisse Mietzinsmaxima gelten, die je nach Wohngemeinde und Berechnungsgrundlage (alt- oder neurechtliche gesetzliche Bestimmungen) unterschiedlich hoch sind. Prüfen Sie daher unbedingt Ihre EL-Berechnung darauf, ob der Mietzins nach Erhöhung der Nebenkosten über die Ergänzungsleistungen gedeckt ist. Falls Sie dazu Fragen haben, erreichen Sie uns unter 071 354 51 51.

Handeln Sie rechtzeitig. So vermeiden oder verkleinern Sie ungedeckte Kosten. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen zu dienen.

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